AGB gültig ab 20.7.2021
1. Reservation und Annullation
Die Reservation kann telefonisch, persönlich oder schriftlich erfolgen. Die Annulation kostet wie folgt:
2 Wochen vor Check-in = 50.00 CHF
1 Woche vor Check-in = 2/3 des Buchungspreises aber mindestens 80.00 CHF
Weniger als 1 Woche vor Check-in = Voller Buchungspreis aber mindestens 120.00 CHF
Umbuchungen gelten nicht als Stornierungen.
2. Öffnungszeiten – Bringen und Abholen
Sonn- und Feiertage nach Absprache. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
3. Haltungsbedingungen und Richtlinien in der Katzenpension
3.1. Probetag (nur für die Gruppenhaltung)
Alle Katzen welche das erste Mal zu uns in die Ferien kommen, und für die Gruppenhaltung gebucht werden möchten, können im Voraus einen Probeaufenthalt von 2 Tagen machen.
3.2. Kastration
In der Gruppenhaltung müssen alle Katzen ab 7 Monaten kastriert sein.
Für Zuchtkatzen bieten wir keinen Aufenthalt.
3.3. Spezielle Rassen
Für Katzen der Rassen Bengal, Toyger, Savannah, etc. welche einen ursprünglichen Wildtieranteil in der Zuchtlinie haben, ist ein Aufenthalt in der Gruppenhaltung nicht erlaubt. Für sie muss
zwingend ein Einzelzimmer gebucht werden.
3.4. Eigenes Futter / Spezialfutter / BARF
In unserer Katzenpension füttern wir qualitativ hochwertiges Royal Canin Futter.
Falls ihre Katze Spezialfutter braucht, oder ihre bevorzugte Marke oder BARF fressen möchte, muss für sie ein Einzelzimmer gebucht werden. Dies aus dem Grund, dass andere Katzen in der
Gruppenhaltung dieses Futter eventuell nicht vertragen, und mit Durchfall reagieren können. Für selbst mitgebrachtes Futter gibt es keine Preisreduktion auf die Pensionskosten.
4. Haftung
Das Katzenhotel Gmüetlihuus nimmt für die vereinbarte Pensionsdauer das oben genannte Tier in Obhut, und verpflichtet sich, das Tier fachkundig zu halten und zu pflegen. Für den unverschuldeten
Verlust, bei Krankheit oder bei Verletzungen eines Tieres haftet das Hotel nicht. Die Gesetzliche Gewährleistung wird ausgeschlossen
4.1. Besondere Eigenschaften der Katze
Der Besitzer der Katze verpflichtet sich, die Katzenpension über eventuelle besonderen Eigenschaften seiner Katze (Aggressivität, Ängstlichkeit, Futtermittelallergie etc.) in Kenntnis zu setzen.
Geschieht dies nicht, ist die Katzenpension befugt die Katze in ein Einzelzimmer umzuplatzieren. Die Mehrkosten gehen zu Lasten des Tierhalters. Die Katzenpension ist zudem von der Haftung
befreit wenn infolge Informationsmangel über die Katze Schäden an Dritten oder fremden Tieren entstehen. Auch hier haftet der Tierhalter für Schäden an Dritten oder fremden Tieren.
4.2. Erkrankung der Katze
Sollte das Pensionstier während seines Aufenthalts in der Pension erkranken, wird ein Tierarzt beigezogen. Die Kosten einer allfälligen Behandlung trägt der/die Tierhalter/in.
5. Pensionspreise
Preise sind in der Webseite unter "Preise" publiziert.
6. Bezahlung
Der Pensionspreis ist am Abholtag zu bezahlen. Die Zahlungsmöglichkeiten sind in Bar.
7. Berichte
Gerne senden wir Ihnen periodische Berichte mit Foto, wie es Ihrer Katze geht. Dies ist gratis.
Ein Hinweis zum Thema Gesundheit in der Gruppenhaltung:
Unsere Ferienkatzen geniessen unsere schönen und liebevoll eingerichteten Zimmer mit diversen Spiel-, Kletter- und Rückzugsmöglichkeiten. Wenn sie verträglich mit Artgenossen sind, werden sie in
Gesellschaft mit anderen Ferienkatzen gehalten. Trotz strengen hygienischen Reinigungs-massnahmen, Impfvorschriften und sorgfältiger Futterauswahl kann es in seltenen Fällen passieren, dass eine
Katze eine Blessur, Magenverstimmung oder Durchfall mit nach Hause bringt. Bei uns werden sowohl Freigänger- als auch Wohnungskatzen artgerecht zusammengehalten. So kann es auch passieren dass
sich Flöhe oder Zecken einschleichen. Dieses Risiko lässt sich leider nicht vermeiden. Wir bitten Sie, uns allfällige Verletzungen und Krankheiten umgehend zu melden. Vielen Dank für Ihre
Kenntnisnahme.